08.08.2024
Am 19.7.2024 - rechtzeitig zum unmittelbar folgenden Wochenende - gab es einen weltweiten, massiven Ausfall von IT-Systemen. Die Ursache lag ausgerechnet bei einem IT-Security Unternehmen, das praktisch alle großen IT-Firmen (z.B. auch Microsoft und Google) als Kunden hat. Spitäler, Kraftwerke, Banken, Fluglinien, Telekom-Unternehmen waren betroffen.
Eine unmittelbare Abwehrmaßnahme für Anwender im KMU-Bereich kann man für einen solchen Fall kaum empfehlen. Wer über IT-Fachkräfte im eigenen Bereich verfügt könnte versuchen, Updates von wichtigen Komponenten grundsätzlich nicht automatisch zuzulassen, sondern sie manuell zu starten, nachdem alle notwendigen Sicherungen durchgeführt wurden. Was sich aber allgemein feststellen läßt, ist der Umstand, dass Monokulturen grundsätzlich deutlich empfindlicher sind, als Systeme, die Vielfalt in ihrer "DNA" aufweisen. Der weltweite Stillstand wurde wesentlich durch den Umstand begünstigt, dass eine Vielzahl großer Anwender Kunde eines einzigen Unternehmens ist, das mit einem einzigen Produkt weltweit alle Bedarfsträger (in der Regel qualitativ sehr gut) bedient. Die Kehrseite der Medaille ist jedoch die desaströse globale Auswirkung von Fehlern. Und dabei ist es egal, ob diese Fehler auf unglückliche Umstände zurückzuführen sind, oder ob es sich um das Ergebnis eines kriminellen bzw. sogar kriegerischen Aktes handelt.
Diversität ist also ein Wert an sich, nicht nur im IT-Bereich. Das wird sich unaufhaltsam auch bei der Energieversorgung zeigen, die aus politischen Überlegungen in Europa derzeit in Richtung einer Monokultur ausgebaut wird - mit der Elektrizität als einzigem angestrebten Energieträger. Ein winziger Anstoß genügt, und allgemeiner Stillstand ist die Folge.
Wo immer möglich (und wirtschaftlich vertretbar) empfiehlt es sich daher, Mehrgleisigkeiten in Kauf zu nehmen. Das mag zwar vordergründig zu etwas weniger schönen Unternehmenkennzahlen führen, macht jedoch eine Firma widerstandsfähiger gegenüber den unvermeidlichen Beeinträchtigungen. Und das macht sich früher oder später sogar für Investoren bezahlt.
Quellen:
[DE] https://www.derstandard.at/story/3000000229086/it-ausfaelle-...
[DE]https://www.heise.de/news/Weltweiter-IT-Ausfall-Flughaefen-B...
[EN] https://www.forbes.com/sites/barrycollins/2024/07/19/huge-wi...
[EN]https://www.bbc.com/news/live/cnk4jdwp49et
(19.7.2024)
In Deutschland und Österreich hat sich eine ziemlich einheitliche Rechtsprechung zum Thema "Video-Überwachung" entwickelt. Grundsätzlich dürfen Video-Kameras nur unter eingeschränkten und streng kontrollierten Umständen zum Einsatz kommen. Die ständige Erfassung öffentlicher Bereiche, wie Gehwege etc. oder gar Nachbargrundstücke ist untersagt. Nahezu ein "No-Go" sind schwenkbare Kameras.
Die europäische Rechtslage und Rechtsprechung drängt beim Schutz des Eigentums die Video-Überwachung zugunsten "gelinderer Mittel" möglichst zurück. Zulässig ist sie bloß in Einzelfällen nach Abwägung, ob das angestrebte Ziel den Umstand rechtfertigt, dass in die Privatsphäre fremder Menschen massiv eingegriffen wird.
Aus diesem Grund sind auch Kamera-Attrappen problematisch. Die Gerichte gehen davon aus, dass ein Objekt, das wie eine Kamera aussieht, einen permanenten "Überwachungsdruck" erzeugt und daher die sichtbare Anbringung unzulässig ist.
Angesichts der strengen Rechtslage ist es ratsam, vor der Anbringung von Überwachungskameras eine ausführliche Rechtsberatung einzuholen.
Quelle:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ag-gelnhausen-52-c-76-24-nachbarschaftsrecht-ueberwachung-kameras-ueberwachungsdruck-persoenlichkeitsrecht-unterlassen/?utm_source=pocket-newtab-de-de
(5.6.2024)
Nach welchen Kriterien Suchmaschinen ihre Ergebnisse reihen und ausgeben, war immer ein gut gehütetes Geschäftsgeheimnis. Nachdem die Wirtschaft aber massives Interesse an einer attraktiven Reihung des jeweils eigenen Unternehmens in den Suchergebnissen hat, hat sich relativ früh ein Geschäftszweig entwickelt, der sich Suchmaschinenoptimierung ("Search Engine Optimization - SEO") nennt und behauptet, dass es möglich wäre, mit besonderen Tricks die unbekannten Strategien von Google zu überlisten und in den Ergebnissen weit vorne zu landen.
Google selbst gab bisher ein paar spärliche Hinweise. Insgesamt aber ist SEO ein Gewerbe, dessen Grundlagen -vorsichtig ausgedrückt - ziemlich schwammig sind.
Diese Einschätzung wird neuerdings durch Papiere gestützt, die nach Auffassung des ORF den Schluß nahelegen, dass die bisher von Google verbreiteten Hinweise zur Reihung der Suchergebnisse teilweise (bewußt?) falsch waren.
Sollte der Bericht richtig sein, und vieles spricht dafür, dann wäre des gesamte Geschäftsmodell von SEO mit einem Schlag in die Nähe der Handleser, Kartenleger und Astrologen gerückt. Wer dafür Geld ausgeben möchte, sollte sich genau überlegen, welche Ziele er damit erreichen möchte.
Quelle:
https://orf.at/stories/3359069/
(30.5.2024)
Nachdem sich in Europa der Hype um die Möglichkeiten von Künstlicher Intelligenz (KI) ein wenig gelegt hat, wird nun auch eine breitere Diskussion darüber zugelassen, wer für Schadenersatz sorgen muss, wenn ein KI-System fehlerhafte Auskünfte erteilt oder statt eines Menschen falsche, irreversible Entscheidungen trifft. Die juristische Dimension der Schadenersatzfrage ist nahezu unermesslich und noch kaum ausjudiziert. In etlichen Fällen fehlt es sogar an den notwendigen gesetzlichen Grundlagen.
Mit einer ziemlich originellen Begründung versuchte eine kanadische Fluglinie Schadenersatzansprüche für eine falsche Auskunft ihres Chatbots abzuwehren: Auskünfte des automatischen Dialogsystems der Fluglinie wären nicht der Fluglinie zuzurechnen, denn die KI hätte eine eigene Rechtspersönlichkeit. Im Klartext: Wenden sie sich mit ihren Forderungen an den Computer, wir haben damit nichts zu tun. Ein wenig wird man an ein schon länger zurückliegendes Verfahren in den USA erinnert, das dazu führen sollte, einem Affen das Urheberrecht für ein Foto zuzusprechen, das er durch Druck auf den Auslöser einer von ihm gestohlenen Fotokamera gemacht hatte.
Medienberichten zufolge hat der sonderbare Versuch der Abwehr eines Schadenersatzanspruches durch die kanadische Fluglinie vor Gericht keine Zustimmung gefunden. Auskünfte eines Chatbots - auch falsche! - muss sich zurechnen lassen, wer das System bereitstellt.
Was bei bloßen Auskünften noch relativ einfach entschieden werden kann, ist etwa bei Fahrzeugen mit KI-Unterstützung deutlich schwieriger. Wenn nämlich aufgrund einer KI-Fehlentscheidung ein Unfall passiert, müsste u.a. zunächst geklärt werden, wer im Augenblick des Unfalls der Betreiber des Systems war. Schon der Gebrauch eines "simplen" Spurassistenten könnte zu Problemen führen. Unbestreitbar wird in so einem Fall eine "Gutachterschlacht" der Techniker stattfinden, der dann ein Gefecht der Juristen folgt.
Abgesehen von der Dauer eines Schadenersatzverfahrens werden die Kosten für die Rechtsfindung enorm sein. Es handelt sich um unbekanntes Terrain, und (vor-)schnelle Urteile sind in der Sache nicht hilfreich.
Quelle:
https://www.derstandard.at/story/3000000220228/wer-haftet-wenn-der-chatbot-einen-fehler-macht
(1.6.2024)